Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) zur S 10 - "Mühlviertler Schnellstraße"
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat der Oö. Umweltanwaltschaft gem. § 24a Abs. 4 UVP-G 2000 die Möglichkeit eingeräumt, zur Errichtung der S 10 - "Mühlviertler Schnellstraße" im UVP-Verfahren Stellung zu nehmen.
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