Aufgaben

Gesetzliche Aufgaben der  Oö. Umweltanwaltschaft

Der Gesetzgeber hat der Oö. Umweltanwaltschaft eine breite Palette von Aufgaben zugewiesen, die letztendlich alle eine Verringerung bzw. Vermeidung schädlicher Einwirkungen auf die Umwelt zum Ziel haben.


  • Parteistellung in Behördenverfahren
    Parteistellung als Formalpartei in den meisten umweltrelevanten landesrechtlichen und einigen bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren. Teilweise besteht die Möglichkeit der Einbringung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
  • Bürgerberatung und Information
    Unterstützung von Gemeinden und Bürgern in ihren Rechten auf Information über Verwaltungsverfahren, Erhebung von Einwendungen im Interesse des Umweltschutzes und fachliche Beratung. Soweit erforderlich auch Durchführung von Informationsveranstaltungen.
  • Projektbegutachtung und Planungsberatung
    Beratung von Projektwerbern in ökologischen und umwelttechnischen Bereichen im Vorfeld der Behördenverfahren und Projektrealisierung.
  • Vermittlung in Konflikten
    Einholung von Gutachten, Durchführung von Untersuchungen, Erarbeitung von Problemlösungen, mediative Tätigkeit für Nachbarn und Umwelt.
  • Gesetzesbegutachtung
    Begutachtung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsnormen aus der Sicht des Umweltschutzes.
  • Umweltdaten
    Information über frei zugängliche Umweltdaten.
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