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Umweltanwaltschaften

Die Umwelt- und Naturschutzanwaltschaften sind unabhängige Einrichtungen der Bundesländer. In den meisten Bundesländern ist der Umweltanwalt/die Umweltanwältin sachlich weisungsfrei gestellt. Sie setzen ihre Fachkompetenz zur Lösung von Umweltproblemen ein und stehen damit als kompetente Partner für Politik, Verwaltung, Bürgerinitiativen und Projektwerber zur Verfügung.
 
In Niederösterreich wurde 1985 die erste Umweltanwaltschaft eingerichtet. Danach folgten die Länder Salzburg (1987), Steiermark (1988), Oberösterreich (1989), Tirol (1990), Wien (1993) und das Burgenland (2003). In Vorarlberg wurde 1982 der "Landschaftsschutzanwalt" eingerichtet und ab 1997 in  "Naturschutzanwalt" umbenannt.
 

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