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Umweltdaten

Sowohl im Oö. Umweltschutzgesetz 1996 als auch im Umweltinformationsgesetz des Bundes, ist der freie Zugang zu Umweltdaten geregelt. Unter Umweltdaten versteht man alle bei Behörden und Einrichtungen aufliegenden Informationen über:

  1. Den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume oder die Lärmbelastung;
  2. Vorhaben oder Tätigkeiten, die Gefahren für Menschen hervorrufen oder hervorrufen können oder die Umwelt beeinträchtigen oder beeinträchtigen können, insbesondere durch Emissionen, Einbringung oder Freisetzung von Chemikalien, Abfällen, gefährlichen Organismen oder Energie einschließlich ionisierender Strahlen in die Umwelt oder durch Lärm;
  3. umweltbeeinträchtigende Eigenschaften, Mengen oder Auswirkungen von Chemikalien, Abfällen, gefährlichen Organismen, freigesetzter Energie einschließlich ionisierender Strahlen oder Lärm;
  4. bestehende oder geplante Maßnahmen zur Erhaltung, zum Schutz oder zur Verbesserung der Qualität der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt und der natürlichen Lebensräume, zur Verringerung der Lärmbelastung sowie Maßnahmen zur Schadensvorbeugung oder zum Ausgleich eingetretener Schäden, insbesondere auch in Form von Verwaltungsakten und Programmen.

Die meisten Umweltdaten liegen bei den gesetzlich zuständigen Behörden auf (z.B. über die Emissionen von gewerblichen Betriebsanlagen bei den Bezirkshauptmannschaften als Gewerbebehörde). Selbstverständlich werden bei der Oö. Umweltanwaltschaft aufliegende Umweltdaten möglichst rasch und unbürokratisch mitgeteilt. Darüber hinaus kann die Umweltanwaltschaft bei der Beschaffung von Umweltdaten anderer Organisationen behilflich sein.

  • Luftgüte
  • Umwelt (Themen/Umwelt , Abfall, Boden, etc.)
  • UBA