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Gesetzesbegutachtung

Im Rahmen der Gesetzgebung sei es auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene wird die Oö. Umweltanwaltschaft bei umweltrelevanten legistischen Maßnahmen in die Vorbegutachtung oder das offizielle Begutachtungsverfahren miteingebunden.

 

Im Bereich der Landesgesetzgebung besteht für die Oö. Umweltanwaltschaft darüber hinaus durch ihre Mitgliedschaft im Landeselektrizitäts-, Raumordnungs-, Umweltschutzbeirat und Fachbeirat für Bodenschutz die Möglichkeit, neben fachlichen Aspekten auch legistisch erforderliche Umsetzungsmaßnahmen anzuregen.