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Prüfbericht: Staubniederschlag und Schwermetalle in Vöcklamarkt

01. Oktober 2023

Im Auftrag der Oö. Umweltanwaltschaft betreibt die Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle der Abt. Umweltschutz seit 2012 in Vöcklamarkt 2 Messstellen zur Messung des Parameters Staubniederschlag (nach Bergerhoff). Die Messung wurde insbesondere als Folge der massiven Beschwerden wegen Staubbelästigung von Anrainern eines großen ortsansässigen Sägewerks installiert und wurde auf Ersuchen der Gemeinde im Jahr 2019 um drei weitere Messpunkte im Gemeindegebiet erweitert. Der Luftschadstoff Staubniederschlag ist im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) geregelt und weist gemäß Anlage 2 einen Immissionsgrenzwert von 210 mg/m²*d als Jahresmittelwert (Deposition) auf. Im aktuellen Jahresmessbericht wurde an einem Messpunkt für das Jahr 2022 ein Jahresmittelwert von 221mg/m²*d ausgewiesen. Damit liegt hier nun zum wiederholten Male (zuletzt 2013 und 2014) eine Grenzwertüberschreitung vor.

Arbeiten im Sägewerk

(Quelle: Land Oö.)

Der Messpunkt wird nicht als gemeldete Messstelle gemäß § 5 IG-L betrieben. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Grenzwertüberschreitungen aus Störfällen, andere in absehbarer Zeit nicht wiederkehrende erhöhte Immissionen, durch Emissionen aus natürlichen Quellen oder Streusplitt auf Straßen (§ 7 IG-L) resultieren. Aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft besteht aber die begründete Annahme, dass durch die ausgewiesene Grenzwertüberschreitung ein Schutzgut gemäß § 2 Abs. 6 IG-L gefährdet ist und somit die Einrichtung einer IG-L Messstelle angezeigt erscheint. Die zuständige Behörde wurde daher ersucht, den Sachverhalt zu prüfen und Maßnahmen gegen die hohe Staubbelastung zu ergreifen und allenfalls eine IG-L Messstelle einzurichten.

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck als zuständige Gewerbebehörde wurde daher beauftragt, eine betriebsanlagenrechtliche Überprüfung des Sägewerks mit Pelletsproduktion durchzuführen. Im Juli 2023 fand bei den Unternehmen die Überprüfung unangekündigt statt. Dabei wurde insbesondere geprüft, welche Maßnahmen zur Staubvermeidung beim bestehenden Konsens vorgesehen sind, ob diese Vorgaben eingehalten werden sowie ob - und gegebenenfalls welche - weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Als Ergebnis dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass für die Betriebsanlage zwei zusätzliche Auflagen erforderlich sind, welche mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mittlerweile auch vorgeschrieben wurden. Neben diesen zusätzlichen Auflagen verweist die Bezirkshauptmannschaft auch auf weitere Maßnahmen, die von der Betriebsanlage zur Absenkung der Staubbelastung bereits getroffen wurden und noch getroffen werden:

So erfolgt schon seit längerem die Entrindung vor der Sortierung und Lagerung des Rundholzes. Die Entstaubung in der Säge wurde auf den Stand der Technik gebracht. Es wurde eine Automatisierung des Transportes von Sägenebenprodukten vorgenommen, um den Einsatz von Radladern zu vermeiden und somit die gesamte Manipulation mit den Sägenebenprodukten zu reduzieren. Es erfolgt die Errichtung eines Spänetrockners mit einer dazugehörigen Kraft-Wärme-Kopplung und die Weiterentwicklung des Standortkonzepts, dazu die Umsetzung des neuen Rundholzplatzes, der die Staubsituation verbessern wird.

Anhand der getroffenen Maßnahmen wird davon ausgegangen, dass sich die Staubsituation in Vöcklamarkt verbessern wird. Die Messungen von Staubniederschlag werden in gewohntem Umfang wie bisher weitergeführt.

Prüfbericht Quelle: Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oö.

Freitag, 4. August 2023

Prüfbericht: Staubniederschlag und Schwermetalle in Vöcklamarkt - Messprogramm 2022

Im Auftrag der Oö. Umweltanwaltschaft wurden von der Abt. Umweltschutz Staubniederschlagsmessungen mittels Bergerhoff-Probenehmer in der Umgebung einer gewerblichen Anlage (Sägewerk, Heizkraftwerk und Pellets Erzeugung) im Raum Vöcklamarkt durchgeführt.

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