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VwGH: endgültige Absage für den Bau der Forststraßen „Schwarzberg“ und „Sonnseite“ im Bezirk Steyr-Land

15. Dezember 2023

Erst kürzlich wies der VwGH eine Revision eines Forstbetriebes betreffend naturschutzrechtliche Bewilligung zur Errichtung zweier Forststraßen im Bezirk Steyr-Land zurück. Damit bestätigte er das Erkenntnis des LVwG Oberösterreich, welches aufgrund einer Beschwerde der Oö. Umweltanwaltschaft die naturschutzrechtliche Bewilligung versagte. Projektgegenstand waren zwei Forststraßen mit einer Länge von jeweils 2,65 km bzw. 3,5 km zur Erschließung eines südostexponierten Hangwaldes im Ausmaß von ca. 330 ha. Bei den betroffenen Flächen in steilem bis sehr steilem Gelände handelt es sich großteils um Schutzwald, in geringfügigem Ausmaß um Wirtschaftswald.

Besonders steiler Abhang in einem Wald

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Die Besonderheit der gegenständlichen Waldabschnitte liegt in der (optisch eindeutig wahrnehmbaren) Naturbelassenheit dieses Waldes mit durchgehend hohem Totholzanteil, hohen Altersklassen vorhandener Bäume, da zumindest in den letzten 150 Jahren kaum oder keine Waldbewirtschaftung erfolgte. Eine derartige Naturnähe in der vorhandenen, noch unerschlossenen Dimension stellt eine Seltenheit dar. Zudem ist das gegenständliche Gebiet im Projekt „Netzwerk Naturwald“ als Trittsteinbiotop im Bereich zwischen dem Nationalpark Kalkalpen, dem Nationalpark Gesäuse und dem Wildnisgebiet Dürrenstein ausgewiesen. Neben dem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild wurde vom Verwaltungsgericht ebenfalls ein Eingriff in den Erholungswert der Landschaft, welche dem öffentlichen Interesse an Natur- und Landschaftsschutz zuwiderlaufen, festgestellt. Aufgrund der hohen Wertigkeit des Hangwaldes sowie die hoch zu gewichtende Eingriffswirkung bei Errichtung der Forststraßen konnte auch im Wege einer Interessenabwägung keine Bewilligung erteilt werden. Dem öffentlichen Interesse am Erhalt der unberührten Waldfläche wurde ein großes Gewicht beigemessen, welches von den privaten Interessen des Konsenswerbers am Vorhaben und den öffentlichen Interessen an der Schutzwaldbewirtschaftung nicht übertroffen werden konnte.

In diesem Zusammenhang veröffentlichen wir auch das Forsttechnische Gutachten unter besonderer Berücksichtigung der Schutzfunktionalen Waldbewirtschaftung, erstellt von DI Werner Tiwald ZT-Ges.m.b.H.

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