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Photovoltaik – Freiflächenanlagen

15. Dezember 2023

Und wieder einmal setzt sich die Oö. Umweltanwaltschaft mit diesem Thema auseinander, doch dieses Mal im (vorweihnachtlichen) positiven Sinne.

Das Interesse an der Errichtung von Freiflächenanlagen ist in Oberösterreich nach wie vor sehr groß, was die Anzahl der Anfragen bis hin zu den eingelangten Anträgen zur Änderung der Flächenwidmungspläne der Gemeinden bezeugt. Das ist für die Energiezukunft (Ober-)Österreichs auch gut und wichtig.

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat sich mit dem Schreiben Leitlinien für eine erfolgreiche Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächen Anlagen (PV-FFA) an alle Gemeinden Oberösterreichs gewandt, um einen geordneten behördlichen Ablauf sicherzustellen.

EWS Sonnenfeld in der Gemeinde St. Veit im Innkreis

(Quelle: Projekt oekostrom AG )

In diesem Schreiben finden sich auch detailierte Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs in die Landschaft und zur Förderung der Biodiversität, sowohl für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ohne und mit Doppelnutzung (sogenannte Agrar-PV Freiflächenanlagen).

Für Agrar-PV Freiflächenanlagen gilt in diesem Zusammenhang:

Auf mindestens 15% der von der Widmung umfassten Fläche sind bei Agrar-PV-Anlagen biodiversitätsfördernde Maßnahmen zu setzen und durch eine entsprechende Bewirtschaftung für die Dauer des Betriebs der PV-Anlage zu gewährleisten. Wenn aus Landschaftsschutzgründen eine Heckenpflanzung erforderlich ist, wird die Fläche der Hecke selbstverständlich als biodiversitätsfördernd anerkannt.

Dabei spielt die Hecke nicht nur eine wesentliche Rolle im Landschaftsschutz und zur Förderung der Biodiversität. Eine weitere sehr wesentliche Funktion wird von einer Hecke übernommen: Sie kann auch eine Einzäunung ersetzen, wenn eine entsprechende Pflanzenauswahl (Wildrosen, Schlehe, etc. sprich Dornensträucher) getroffen wird, und zusätzlich für die ersten fünf Jahre ein Wildverbiss-Schutzzaun angebracht wird.

Betreffend Landschaftsschutz wird noch der Hinweis gegeben, dass vor allem große Anlagen (im Bereich von 5 ha und größer) eine landschaftsgliedernde Gestaltung durch zusätzliche Heckenzüge benötigen, um eine Verträglichkeit zu erlangen.

Als sehr positives Beispiel wurde unlängst eine Agrar-PV Anlage in der Gemeinde St. Veit im Innkreis genehmigt. Diese Anlage weist neben den gewünschten Heckenzügen noch eine Vielzahl an weiteren biodiversitätsfördernden Maßnahmen auf, welche nicht nur während der Errichtung, sondern auch während des Betriebes durch eine fachlich versierte (ökologische) Bauaufsicht begleitet wird.

Der Ausbau der Erneuerbaren kann (und muss) in Einklang mit den Interessen des Naturschutzes gebracht werden, wie dieses Beispiel der oekostrom AG in der Gemeinde St. Veit im Innkreis zeigt.

PV-Paneel Quelle: Land Oö. / Werner Dedl

Dienstag, 21. Februar 2023

Leitlinien für eine erfolgreiche Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächen Anlagen (PV-FFA) für Gemeinden, Ortsplaner und Planungsbüros

Die Energiekrise hat das Interesse an erneuerbarer Energie enorm steigen lassen. Besonders PV-FFA haben ein hohes Ausbaupotential und werden einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Energiewende leisten (müssen).