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Aktionsplanung Umgebungslärm

28. März 2024

Alle 5 Jahre werden die Umgebungslärmkarten gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz neu überarbeitet und in Aktionsplänen als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Bei der Ausarbeitung der Aktionspläne ist die Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Die Aktionspläne der jeweils in Österreich zuständigen Stellen können daher gemeinsam mit den dazugehörenden strategischen Umgebungslärmkarten, der Betroffenenauswertungen, den Modellierungsberichten und weiteren Informationen zum Lärmschutz unter lärminfo.at abgerufen werden.

Ein Frau ist vom Lärm gestresst

(Quelle: ©lassedesignen - stock.adobe.com)

Bei der Erstellung der Aktionspläne besteht für Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit,
sich zu beteiligen und für die jeweiligen Interessensgebiete Stellungnahmen abzugeben.
In Oberösterreich wurden folgende Teilaktionspläne ausgearbeitet:


- Straßen außer Autobahnen und Schnellstraßen in Oberösterreich
- Autobahnen und Schnellstraßen
- Eisenbahnstrecken
- Straßenbahnen im Ballungsraum Linz
- Flughafen Linz
- Industrieanlagen (IPPC) gemäß Abfallwirtschaftsgesetz 2002
- Industrieanlagen (IPPC) gemäß Gewerbeordnung 1994


Die Frist für Stellungnahmen sowie Kontaktinformationen der jeweiligen zuständigen Behörde sind
beim jeweiligen Teil des Aktionsplans angeführt. Stellungnahmen zu den einzelnen Aktionsplänen im Rahmen der Regelungen gemäß § 10 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz bzw. der landesgesetzlichen Regelungen sind schriftlich mit Betreff „Umgebungslärm“ direkt an die jeweils zuständige Behörde zu richten.


Die Adressen für die Abgabe von Stellungnahmen zu den Aktionsplänen sind unter dem Link
http://www.laerminfo.at/aktionsplaene/ap2024 angeführt. Allgemeine, mehrere Zuständigkeitsbereiche betreffende Stellungnahmen können auch an die E-Mailadresse umgebungslaerm@bmk.gv.at gerichtet werden. Stellungnahmen können bis 22. April 2024 abgegeben werden. Die Aktionspläne stellen somit eine gute Möglichkeit dar, um für Betroffene auf bestehende Lärmprobleme aufmerksam zu machen und Gegenmaßnahmen einzufordern.