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Forststraße Kienberg

28. März 2024

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat bereits im Jahr 2021 in einem Newsletterbeitrag über die Versagung der naturschutzrechtlichen Bewilligung der Forststraße Kienberg im Bezirk Kirchdorf berichtet. Damals ist das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG ) nach einer Beschwerde der Oö. Umweltanwaltschaft – entgegen dem Ergebnis des verwaltungsbehördlichen Verfahrens – zu der Entscheidung gelangt, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben so erheblich ist, dass es dem öffentlichen Interesse am Natur- und Landschaftsschutz zuwiderläuft.

Bemooste Bäume im steilen Waldgelände

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Nach erfolgter Interessenabwägung wurde der Bau der Forststraße damit untersagt. Dagegen haben die Österreichischen Bundesforste eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben. Dieser entschied erst kürzlich, dass das LVwG eine unzureichende Interessenabwägung durchgeführt hat, indem es sich unvollständig mit den öffentlichen und privaten Interessen am beantragten Vorhaben auseinandergesetzt und es zudem verabsäumt hat, festzustellen, welches Gewicht den abzuwägenden Interessen jeweils zukommt. Das Erkenntnis wurde somit vom VwGH aufgehoben und die Forststraße Kienberg liegt nunmehr zur neuerlichen Entscheidung beim LVwG OÖ.

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