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1 / 2025

Umwelt aktuell

Frühling Oö. Umweltanwaltschaft
Martin Donat(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Umweltanwalt DI Dr. Martin Donat:

Kurz angemerkt

Liebe Leserin! Lieber Leser!

Die unheimliche Macht der Gewohnheit: Routinen „sparen Energie“, verringern auch bestimmte Risiken und sind bequem.  Unser Gehirn tickt so und würde am liebsten alles in Gewohnheiten umwandeln. Routinen prägen unseren Alltag und unsere täglichen Aktivitäten als Gewohnheiten. Das nimmt viele Mikroentscheidungen ab und sorgt für Stabilität und weniger Stress im Leben.

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Was die Umweltanwaltschaft beschäftigt:

Neue Mitarbeiterinnen in der Oö. Umweltanwaltschaft

Frau Mag. Andrea Kreuzwieser und Frau Dipl.Ing. Elisabeth Hofer-Tinschert sind neu im Team

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Grenzwerte für Lärmimmissionen von Oö. Landesstraßen aus umweltmedizinischer Sicht

Ein Gutachten im Auftrag der Oö. Umweltanwaltschaft zeigt, dass der Schutz der Anrainer entlang Oö Landesstraßen geringer ist als entlang Autobahnen und Schnellstraßen.

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Beschwerde wegen Errichtung von weiteren Hangars beim Zivilflugplatz in Suben

Mehrere Anrainer des Flugplatzes Suben wandten sich mit einem offenen Brief an die Oö. Umweltanwaltschaft und beschwerten sich insbesondere wegen der Lärmbelästigung durch den Flugbetrieb.

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Ausschluss der aufschiebenden Wirkung im Oö. NSchG 2001 ist verfassungswidrig

Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2024 zur aufschiebenden Wirkung von Beschwerden im Naturschutzverfahren

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Petition der Oö. Umweltanwaltschaft an den Oö. Landtag

Ausweisung eines geschützten Landschaftsteils nach § 12 Oö. NSchG 2001

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„Einzugsgebietsmanagement Wald- und Feldaist unter dem Aspekt des Klimawandels – Pilotprojekt“

Ziel dieser Studie ist es, am Beispiel des Burbachs Möglichkeiten der nachhaltigen Wasserwirtschaft aufzuzeigen, um beides - die Retention des Wassers in der Fläche und den Rückhalt von Sedimenten in den Einzugsgebieten  - zu fördern.

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UVP-Verfahren Umfahrung Haid - Zurückziehung der Beschwerde

Die Umsetzung der wesentlichen Beschwerdepunkte – Lärmschutz für das Naherholungsgebiet und Einbindung in die Landschaft durch eine entsprechende Dammgestaltung – ist sichergestellt.

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Linz: Bebauungsplanänderung „Ediktalverordnung Nr. 3“

Der vorliegende Entwurf der „Ediktalverordnung Nr. 3“ der Stadt Linz für das gesamte Stadtgebiet von Linz enthält gute Ansätze für die Nutzung alternativer Energie und die Begrünung. Einige Verbesserungen wären aber noch wichtig.

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Oö. Wasserkraftwerke auf dem Prüfstand – Naturschutzrechtliche Bewilligungspflicht für Bestandskraftwerke

Wiederholt hat sich im Rahmen unterschiedlicher Verfahren im Zusammenhang mit Wasserkraftwerken für den Errichtungszeitraum von 1964 bis 1982 die rechtliche Frage gestellt, ob diese einer naturschutzrechtlichen Bewilligungspflicht unterliegen.

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