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1 / 2024

Umwelt aktuell

Blühender Baum in saftig grüner Wiese unter blauem Himmel Bianca Cerpnjak; Land Oö.
Martin DonatOö. Umweltanwaltschaft

Umweltanwalt DI Dr. Martin Donat:

Kurz angemerkt... im Frühling 2024

Liebe Leserin! Lieber Leser!

Der 20. März ist der „International Day of Happiness”. Die Tag- und Nacht-Gleiche überall auf der Welt wird gleich empfunden und das Datum passt daher gut zum Thema dieses Tages. Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben die Resolution abgenommen, die dazu aufruft, dem Glück größeren Vorrang einzuräumen. Ist „Happiness“ gleichzusetzen mit „Glück“? Oder Freude und Fröhlichkeit? Oder ist die Glücklichkeit die oft zitierte Zufriedenheit – also etwas gedämpft langweiliger, aber stetiger?

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Was die Umweltanwaltschaft beschäftigt:

Beschwerde gegen den UVP-Bescheid „Umfahrung Haid“

Dass ein neuer Autobahnanschluss als Ersatz für das Provisorium „Anschlussstelle Traun“ aus den 1950er-Jahren hoch an der Zeit ist, ist unbestritten. Dass für die Fortführung der Straßenbahnlinie von Traun nach Kremsdorf die alte B139 Kremstal Straße vom Verkehr „freigeschaufelt“ werden muss, ist ebenso klar. Warum also die Beschwerde der Oö. Umweltanwaltschaft gegen das Vorhaben?

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Umweltverträglichkeitsprüfung: Donaubrücke Mauthausen

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat gegen den UVP-Bescheid "Donaubrücke Mauthausen" Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht.

Die Oö. Umweltanwaltschaft anerkennt die Notwendigkeit einer neuen Donauquerung und hält die nun gewählte Variante mit einer Anbindung an die bestehende und auszubauende Umfahrung Pyburg für die verträglichste Variante.

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Lichtverschmutzung

Der Oö. Landtag hat in der Oö. Umweltschutzgesetz-Novelle 2024 mit Festlegungen zur Begrenzung der Lichtverschmutzung konkrete Schritte im Umweltschutz, bei der Energieeffizienz und im Klimaschutz gesetzt:

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Energieraumplanung auf Kosten des Natur- und Landschaftsschutzes? – Jetzt wird´s ernst!

Ausgangssituation

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU ("Renewable Energy Directive III" bzw. "RED III") soll den Druck auf die Mitgliedstaaten zum verstärkten Ausbau und Einsatz erneuerbarer Energieressourcen deutlich erhöhen (von bis 32 % Erneuerbare bis 2030 EU-weit auf mindestens 42,5 % des (gesamten) Endenergieverbrauchs). Sie ist am 20.11.2023 in Kraft getreten und muss in nationales Recht umgesetzt werden.

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Bodenverbrauch auf oberösterreichisch...

In einer Gemeinde mit sinkender Einwohnerzahl und einem Bauland-Überhang von mindestens 98.000 soll die Umwidmung von 17.495 Grünland in Bauland und 3.156 Grünland in Verkehrsflächen der Gemeinde erfolgen.

Der Vorgang ist fast klassisch: 

Jemand stirbt, die Obstbäume rund um den alten Hof werden zu Frühlingsbeginn umgelegt, die Rechtsnachfolger haben offenbar wenig mit der Landwirtschaft am Hut. Eine Umwidmung in Bauland wird angestrebt.

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Forststraße Kienberg

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat bereits im Jahr 2021 in einem Newsletterbeitrag über die Versagung der naturschutzrechtlichen Bewilligung der Forststraße Kienberg im Bezirk Kirchdorf berichtet. Damals ist das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG ) nach einer Beschwerde der Oö. Umweltanwaltschaft – entgegen dem Ergebnis des verwaltungsbehördlichen Verfahrens – zu der Entscheidung gelangt, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben so erheblich ist, dass es dem öffentlichen Interesse am Natur- und Landschaftsschutz zuwiderläuft.

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Petition: Geschützter Landschaftsteil „Toscanapark – Orther Bucht“

In Hinblick auf Sicherung, Weiterentwicklung und verbindlichen Schutz der Grünflächen zwischen Orther Bucht (Naturschutzgebiet) und Toscanapark sollten nun konkrete Schritte gesetzt werden.

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Einen alten Baum…

… versetzt oder – in diesem Zusammenhang wohl besser – fällt man nicht (leichtfertig).

Bei der derzeitigen Rechtslage mit den umfassenden Prüf- und Sicherungspflichten sehen sich aber viele Baumeigentümer/innen gezwungen, frühzeitig und ohne gewichtigen Grund Bäume zurückzuschneiden oder gar zu fällen. So wollen sie dem teilweise unvorhersehbaren Haftungssystem zuvorkommen.

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Oö. Landesstraßen: Angleichung von Lärm-Grenzwerten

Mit 18. Jänner 2024 ist die Oö. Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung - Oö. LStr-LärmIV, LGBl. Nr.3/2024 - in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt für betriebsbedingte und baubedingte Schallimmissionen von Straßenbauvorhaben des Landes (samt Zulaufstrecken), die einer Genehmigungspflicht nach dem UVP-G 2000 unterliegen.

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Aktionsplanung Umgebungslärm

Alle 5 Jahre werden die Umgebungslärmkarten gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz neu überarbeitet und in Aktionsplänen als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen. In den Umgebungslärm-Aktionsplänen sollen nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, sondern es sollen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms geschützt werden. Bei der Ausarbeitung der Aktionspläne ist die Information der Bevölkerung von großer Bedeutung. Die Aktionspläne der jeweils in Österreich zuständigen Stellen können daher gemeinsam mit den dazugehörenden strategischen Umgebungslärmkarten, der Betroffenenauswertungen, den Modellierungsberichten und weiteren Informationen zum Lärmschutz unter lärminfo.at abgerufen werden.

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