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Umwelt aktuell

Igel unter rotem Herbstlaub @ondrejprosicky - stock.adobe.com
Martin DonatOö. Umweltanwaltschaft

Umweltanwalt DI Dr. Martin Donat:

Kurz angemerkt... im Herbst 2023

Liebe Leserin! Lieber Leser!

Stadt – Land, Natur – Kultur, Natur – Gesellschaft … diese Gegensätze, dieser Dualismus ist nicht mehr haltbar und entspricht nicht unserer Lebenswelt. Die alten und neuen Lebensräume von Arten und auch unsere menschlichen Lebensbedürfnisse durchkreuzen unsere feinsäuberliche Trennung in Grünland, Bauland, Verkehrsflächen etc. und fordern eine andere Sicht vom Bauen und der Kompensation von Eingriffen heraus. Die für 2022 kolportierten 11,96 ha Bodenverbrauch pro Tag österreichweit und der Spitzenwert von 4,25 ha pro Tag in Oberösterreich erzeugt Reaktionen, Problemaufrisse und Appelle – in der täglichen Raumordnungspraxis aber nur recht überschaubare Gegenmaßnahmen.

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Was die Umweltanwaltschaft beschäftigt:

Webinar – Biodiversität im Betrieb

Foliendach, Asphaltflächen, Rasensickermulde und zwei Säulenbäumchen im Eingangsbereich: diese Form der Gestaltung von Betrieben gehört der Vergangenheit an. Die Oö. Umweltanwaltschaft veranstaltet am 18.10.2023 gemeinsam mit der Fachgruppe Ingenieurbüros und der Ziviltechnikerkammer und Salzburg das Webinar "Biodiversität im Betrieb". 

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Stellungnahme zum integrierten Österreichischen Netzentwicklungsplan

Die österreichische Bundesregierung strebt bis 2040 die Klimaneutralität an, als Zwischenziel soll bis 2030 der in Österreich verbrauchte Strom (bilanziell betrachtet) ausschließlich aus Erneuerbaren im Inland erzeugt werden. Diese Ziele bedürfen eines massiven Ausbaus der Erzeugungsanlagen, insbesondere Wind und PV. Der vorliegende NIP beschäftigt sich mit den erforderlichen Infrastruktureinrichtungen zum Transport der Energie (Strom und erneuerbare Gase) vom Erzeugungsort bis zum Verbraucher. Als Basis für die Festlegungen dient das Transition Szenario. Darauf aufbauend wurden die bestehenden Infrastruktureinrichtungen untersucht und die für die zusätzlich erforderlichen Einrichtungen identifiziert.

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Änderung des Forstgesetzes 1975

Mit Schreiben vom 19.06.2023 wurde der Begutachtungsentwurf betreffend Änderung des Forstgesetzes 1975 vom Ministerium versendet. Die Oö. Umweltanwaltschaft hat sich inhaltlich dazu in einer Stellungnahme geäußert.

Neben den bereits im Entwurf angeführten Änderungen ist aus Sicht der Oö. Umweltanwaltschaft auch der Aspekt der Baumhaftung im zu novellierenden Forstgesetz zu berücksichtigen. Insbesondere die Judikatur der letzten Jahre hat bezüglich der Frage der Haftung bei Schadensfällen umstürzender Bäume oder abgerissener Äste zu großer Rechtsunsicherheit bei Betroffenen geführt, was in der Praxis überschießende, auch unwirtschaftliche Baumfällungen zur Folge hatte. Nicht zu vergessen ist vor allem der ökologische Wert der Bäume, welcher durch diese – oft nicht erforderlichen – Sicherungsschnitte verloren geht.

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Stellungnahme zum Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (INEKP 2023)

Bei Fortschreibung des Status Quo und unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage, aktuellen Förderungen, bestehender Infrastrukturen und Beratungsmöglichkeiten sowie den zu erwartenden Energiepreisen werden die Treibhausgasemissionen in den kommenden Jahren nicht in dem gewünschten Ausmaß zurückgehen (Szenario WEM 2023). Es ist absolut illusorisch zu glauben, dass bei einem Weiter-wie-Bisher (Szenario WEM 2023) die Potentiale der Erneuerbaren die fossilen Energieträger ersetzen können. Alle Studien zum Thema weisen darauf hin, dass der Energieverbrauch in Österreich nahezu halbiert werden muss, damit Klimaneutralität in Österreich möglich wird und sich Österreich auch zum überwiegenden Anteil selbst mit Energie versorgen kann.

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Entscheidung des BVwG Wien zur Frage der UVP-Pflicht des geplanten Gewerbeparks der VGP in Ohlsdorf

Bereits in den vergangenen Monaten hat die Umwidmung zu einem Betriebsbaugebiet nördlich der Westautobahn A1 und die Rodung auf einer Fläche von ca. 18 ha in der Gemeinde Ohlsdorf hohe Wellen geschlagen. Aber nicht nur Wald wurde gerodet, auch Kies wurde in beträchtlicher Menge – bis zu einer Tiefe von 6 m – abgebaut. Die Oö. Umweltanwaltschaft hat diesen Sachverhalt und eine aus unserer Sicht erforderliche UVP-Pflicht aufgrund der Kiesentnahme in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen.

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Prüfbericht: Staubniederschlag und Schwermetalle in Vöcklamarkt

Im Auftrag der Oö. Umweltanwaltschaft betreibt die Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle der Abt. Umweltschutz seit 2012 in Vöcklamarkt 2 Messstellen zur Messung des Parameters Staubniederschlag (nach Bergerhoff). Die Messung wurde insbesondere als Folge der massiven Beschwerden wegen Staubbelästigung von Anrainern eines großen ortsansässigen Sägewerks installiert und wurde auf Ersuchen der Gemeinde im Jahr 2019 um drei weitere Messpunkte im Gemeindegebiet erweitert. Der Luftschadstoff Staubniederschlag ist im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) geregelt und weist gemäß Anlage 2 einen Immissionsgrenzwert von 210 mg/m²*d als Jahresmittelwert (Deposition) auf. Im aktuellen Jahresmessbericht wurde an einem Messpunkt für das Jahr 2022 ein Jahresmittelwert von 221mg/m²*d ausgewiesen. Damit liegt hier nun zum wiederholten Male (zuletzt 2013 und 2014) eine Grenzwertüberschreitung vor.

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