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Petition der Oö. Umweltanwaltschaft an den Oö. Landtag

15. Mai 2025

Ausweisung eines geschützten Landschaftsteils nach § 12 Oö. NSchG 2001

Steinbruch-Mauthausen

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

„Kultur- und Gedenklandschaft Mauthausen- Langenstein / Gusen“

Am 5. Mai 2025 war der 80. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager Mauthausen und Gusen. Die Wahl der Standorte Mauthausen und Gusen für die Errichtung neuer Konzentrationslager stand in engem Zusammenhang mit dort bestehenden Granitsteinbrüchen. Die Spuren des Terrors des Nationalsozialismus in der Landschaft sind mittlerweile zu einem Gutteil vernarbt. Über die menschlichen Abgründe der Zwangsarbeit und Folter in den Steinbrüchen rund um die Konzentrationslager Mauthausen und Gusen sind Bäume und Sträucher gewachsen. Grüne Narben über tiefen Wunden.

Als Zeichen um das Wissen um unsere Geschichte und die Dankbarkeit für die Befreiung 1945 hat die Oö. Umweltanwaltschaft die Bitte an den Oö. Landtag herangetragen, die Steinbrüche im Umfeld der Konzentrationslager Mauthausen und Gusen mit Kernzonen und Verbindungszonen als „Kultur- und Gedenklandschaft Mauthausen - Langenstein/Gusen“ als Geschützter Landschaftsteil nach § 12 Oö. NSchG 2001 auszuweisen. Da – laut Mitteilung der Oö. Landtagsdirektion – eine Petition der Umweltanwaltschaft als Organ des Landes ohne eigene Rechtspersönlichkeit (verfassungs-)gesetzlich nicht vorgesehen ist, hofft die Umweltanwaltschaft, dass die Landespolitik das Anliegen dennoch wohlwollend aufgreift.