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UVP-Verfahren Umfahrung Haid - Zurückziehung der Beschwerde

15. Mai 2025

Die Umsetzung der wesentlichen Beschwerdepunkte – Lärmschutz für das Naherholungsgebiet und Einbindung in die Landschaft durch eine entsprechende Dammgestaltung – ist sichergestellt.

Umfahrung Haid

(Quelle: Land )

Der Oö. Umweltanwalt hat Beschwerde gegen den UVP-Bescheid Umfahrung Haid erhoben und im Wesentlichen 3 Beschwerdepunkte vorgebracht: der Lärmschutz (Lärmschutzdamm)  für das Naherholungsgebiet Traunauen, eine Bepflanzung der (westlichen) Dammaußenböschungen als Übergang zum Offenland und zur besseren Einbindung in die Landschaft, sowie die Frage der Flächenversiegelung.

Im Schreiben vom April 2025 hat die Abteilung Straßenneubau und -erhaltung des Amts der Oö. Landesregierung mitgeteilt, dass die Beschwerde-Forderung des Oö. Umweltanwalts nach einem zusätzlichen, 2 m hohen Erdwall westseitig zur Traunau hin (nördlicher Trassenabschnitt mit dem Zubau von 2 auf 4 Fahrstreifen) erfüllt wird.

Die Umsetzung der wesentlichen Beschwerdepunkte – Lärmschutz für das Naherholungsgebiet und Einbindung in die Landschaft durch eine entsprechende Dammgestaltung – sind somit bereits sichergestellt.

Beim Thema „Lärm“ ist anzumerken, dass die Forderung des Lärmschutzes für das Naherholungsgebiet auf den naturschutzfachlichen Aussagen (Erholungswert der Landschaft), und nicht – wie man durchaus erwarten dürfte – auf den umwelttechnischen Aussagen zum Lärmschutz basieren. Bis dato hat die Umweltpolitik keine „Ruhigen Gebiete“ auf Basis der Umgebungslärm-Richtlinie ausgewiesen. Und auch beim Lärmschutz an Landesstraßen gibt es eine fachlich nicht begründbare Diskrepanz zwischen der Beurteilung von UVP-pflichtigen und nicht-UVP-pflichtigen Landesstraßen. Dass diese „umweltpolitischen Ungereimtheiten“ nicht haltbar sind, und dass im Bereich Lärmschutz auch in anderen Bereichen akuter Handlungsbedarf bestehen würde, belegt das von der Oö. Umweltanwaltschaft in Auftrag gegebene human- und umweltmedizinische Gutachten „Erheblichkeit von Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr - Grenzwerte für Lärmimmissionen von Oö. Landesstraßen aus umweltmedizinischer Sicht" (siehe Homepage).

Beim Thema „Flächenversiegelung und quantitativer Bodenschutz“ war es leider nicht möglich, im Rahmen des UVP-Verfahrens Umweltziele umzusetzen. Grund dafür ist die noch immer völlig fehlende rechtliche Grundlage für die Durchsetzung eines quantitativen Bodenschutzes im Rahmen des Bodenschutzrechts. Die Umweltpolitik hat bis dato keine Novelle für ein zeitgemäßes Bodenschutzgesetz vorgelegt. Fachliche und rechtliche Grundlagen dafür hat die Oö. Umweltanwaltschaft bereits vor über einem Jahr im Rahmen einer Petition an den Oö. Landtag (Bodenschutz – Anforderungen an ein zeitgemäßes Bodenschutzrecht, Anregung auf grundlegende Überarbeitung und Neuerlassung eines Landesgesetzes) vorgelegt.

Die Frage der Nachnutzung der alten Kremstal-Bundesstraße und die Unterbindung einer Durchfahrt nach Errichtung der Umfahrung durch eine geplante Diagonalsperre wird sich auch im Zuge der Verlängerung der Straßenbahn von Traun nach Kremsdorf regeln.

Da die Umsetzung zeitgemäßer Umweltstandards beim Lärmschutz für Erholungsgebiete und bei der Trasseneinbindung in die Landschaft durch von der Landesstraßenverwaltung zugesicherten Maßnahmen auf gütlichem Weg erreicht werden konnte, hat der Oö. Umweltanwalt seine Beschwerde zurückgezogen und bedankt sich bei allen Beteiligten, die an einer konstruktiven Lösung mitgewirkt haben.

Das UVP-Verfahren zeigt jedoch auch deutlich auf, dass es noch einige offene umweltpolitische Baustellen gibt, und dass beim Lärmschutz und beim Bodenschutz schon seit geraumer Zeit umweltpolitischer Handlungsbedarf besteht.