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Linz: Bebauungsplanänderung „Ediktalverordnung Nr. 3“

15. Mai 2025

Der vorliegende Entwurf der „Ediktalverordnung Nr. 3“ der Stadt Linz für das gesamte Stadtgebiet von Linz enthält gute Ansätze für die Nutzung alternativer Energie und die Begrünung. Einige Verbesserungen wären aber noch wichtig.

Bebauungsplan

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Der vorliegende Entwurf der „Ediktalverordnung Nr. 3“ der Stadt Linz für das gesamte Stadtgebiet von Linz enthält gute Ansätze für die Nutzung alternativer Energie und die Begrünung. Einige Verbesserungen wären aber noch wichtig.

Für die Verbesserung des Stadtklimas, die Retention von Niederschlagswasser, die zeitgemäße Gestaltung des Wohnumfeldes, die Beschattung von Geh- und Radwegen, die Schaffung von ökologischen Verbindungsachsen und natürlichen Ersatzlebensräumen nehmen Begrünungsmaßnahmen an und um Gebäude eine zunehmend zentrale Stellung auch in den Festlegungen zur Bebauung ein.

Die Grundsatzfestlegung eines Nachweises eines Mindest-Grünflächenanteils (GFA) pro

Bauplatz von mind. 0,3 und dabei einem Grünflächenanteil von mind. 0,15 zwingend als Grünfläche über gewachsenem Boden ist ein guter Weg, sollte aber für alle Widmungskategorien, besonders auch Wohngebiet, gelten. In der Art der Ausführung sind den Betroffenen – auch auf Basis von Umrechnungsfaktoren – freie Gestaltungsmöglichkeiten gegeben. Das Ziel ist formuliert, der Weg dorthin aber nicht diktiert.

Die Festlegung von zumindest einem Laubbaum pro 750 vollendeter Bauplatzfläche ist nicht ausreichend. Die derzeitige Regelung der Ersatzpflanzungen die Entfernung von Bäumen oder Baumgruppen, die im Bebauungsplan als erhaltenswert oder besonders erhaltenswert gekennzeichnet sind, ist nicht mehr passend und in dieser Minimalform nicht mehr zeitgemäß. Ein Verbot exklusiver Bruchstein-Belegungen mit darunterliegender Vegetationssperre von Außenflächen („städtische Geröllwüsten“) wäre notwendig. Eine Grundsatzfestlegung zum Untergrund bei Baumpflanzungen nach den Grundsätzen des Schwammstadt-Prinzips wäre zeitgemäß.

Also gute Schritte, aber noch nicht das Ende des Wegs. Diese Ergänzungen wären jedoch in Hinblick auf heißere Sommer, ein besseres Stadtklima und eine gewisse Pufferung von Starkniederschlägen notwendig.

23. April 2025

Linz - Bebauungsplanänderung "Ediktalverordnung Nr. 3"

Linz - Bebauungsplanänderung Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft

Der vorliegende Entwurf der „Ediktalverordnung Nr. 3“ - Bebauungsplanänderung für das gesamte Stadtgebiet, enthält gute Ansätze für die Nutzung alternativer Energie und Begrünung. Einzelne Verbesserungen wären noch wichtig.

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