Messung und Bewertung von Lärmstörungen im Nachbarschaftsbereich
18. September 2025
Mit einer Broschüre soll eine Übersicht über bestehende Richt- und Grenzwerte für Lärmimmissionen im Nachbarschaftsbereich gegeben werden. Besondere Berücksichtigung finden dabei landesgesetzliche Bestimmungen in Oberösterreich.

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)
Laut Mikrozensus 2023 der Statistik Austria wird Lärm weiterhin als Umweltproblem Nr.1 wahrgenommen. Nur 68,5% der Österreicher/-innen schätzen die Umweltqualität in Bezug auf Lärm als „gut“ ein (2019: 72,3%). Das ist der niedrigste Wert aller der von der Statistik Austria im Mikrozensus Umweltbedingungen 2023 abgefragten Umweltparameter.
70% der Österreicher/-innen fühlen sich in ihrem Wohnumfeld durch Lärm belästigt. 4,1% gaben eine sehr starke, 9,3% eine starke und 23,8% eine mittelmäßige Lärmstörung an. Geringfügig durch Lärm beeinträchtigt waren 32,7%.
37,9% der Österreicherinnen und Österreicher gaben an, dass das Ausmaß der Lärmbelästigung in den letzten drei Jahren zugenommen hat, für 51,8% hat sich nichts verändert. Lediglich knapp 9,7% der Befragten sind der Meinung, dass die Lärmbelästigung zurückgegangen ist (2019: 50,9%/42%/6,2%).
Als Hauptursache für Lärmbelästigung werden nicht-verkehrsbedingte Lärmquellen (48,6%) und hier vor allem Nachbarwohnungen sowie Baustellen genannt.
Die Kompetenzen sind im österreichischen Lärmrecht sehr unterschiedlich verteilt. Neben bundesweit gültigen Grenzwerten hat auch jedes Bundesland für den eigenen Wirkungsbereich wieder eigene Grenzwerte. Betriebslärm ist anders zu bewerten als Eisenbahnlärm, für Baustellenlärm gibt es bundesländerweit unterschiedliche Regelungen, Straßenlärm, obwohl Hauptverursacher für die Lärmproblematik, wird mit einem sehr starren Grenzwerteschema begegnet, etc.
Zur Beurteilung werden daher objektivierbare, physikalische Messgrößen wie Schalldruckpegel und die daraus abgeleiteten Messgrößen energieäquivalenter Dauerschallpegel, Spitzenpegel, Basispegel, etc. herangezogen. Durch den Vergleich mit Grenzwerten und Richtwerten kann eine Aussage über die Relevanz eines Lärmproblems getroffen werden.
In der Praxis fällt es somit schwer, immer den "richtigen" Grenzwert zu finden. Mit dieser Broschüre soll eine Übersicht über bestehende Richt- und Grenzwerte gegeben werden. Besondere Berücksichtigung finden dabei landesgesetzliche Bestimmungen in Oberösterreich.