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Forststraße „Ersatzstraße Bodinggraben“ – erfolgreiche Beschwerde beim OÖ. Landesverwaltungsgericht

7. Oktober 2025

Das OÖ. Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid der BH Kirchdorf aufgehoben und den Antrag der Österreichischen Bundesforste AG auf Erteilung einer Bewilligung für die Neuerrichtung der Forststraße „Ersatzstraße Bodinggraben“ abgewiesen.

Forststraße Bodinggraben

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Die Oö.Umweltanwaltschaft hat sich mit ihrer Stellungnahme bereits im Jahr 2021 gegen die Erteilung der beantragten naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung der Forststraße „Ersatzstraße Bodinggraben“ ausgesprochen.

Begründet wurde dies mit der maßgeblichen Eingriffswirkung der Forststraße in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie der nicht nachvollziehbaren forstwirtschaftlichen Notwendigkeit.

Die Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf hat jedoch dem Antrag der Österreichischen Bundesforste AG stattgegeben und die naturschutzrechtliche Bewilligung am 05.November 2024 erteilt.

Die Oö. Umweltanwaltschaft hat gegen diesen Bescheid Beschwerde an das OÖ. Landesverwaltungsgericht erhoben und den Antrag gestellt, das OÖ. Landesverwaltungsgericht möge in der Sache selbst entscheiden und den angefochtenen Bescheid wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit dahingehend abändern, dass die naturschutzrechtliche Bewilligung versagt wird.

Nach Einholung eines naturschutzfachlichen Gutachtens und nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung an Ort und Stelle gibt das nunmehr vorliegende Erkenntnis vom 08. Juli 2025 der Beschwerde der Oö.Umweltanwaltschaft Folge. Der angefochtene Bescheid wurde vom OÖ. Landesverwaltungsgericht aufgehoben und der Antrag der Österreichischen Bundesforste AG vom 21. April 2021 auf Erteilung einer Bewilligung nach § 5 Z 2 iVm § 14 Oö. NSchG 2001 für die Neuerrichtung der Forststraße „Ersatzstraße Bodinggraben“ abgewiesen.

25. September 2025

Forststraße „Ersatzstraße Bodinggraben“ – erfolgreiche Beschwerde beim OÖ. Landesverwaltungsgericht

Forststraße Bodinggraben Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft

Das OÖ. Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid der BH Kirchdorf aufgehoben und den Antrag der Österreichischen Bundesforste AG auf Erteilung einer Bewilligung für die Neuerrichtung der Forststraße „Ersatzstraße Bodinggraben“ abgewiesen.

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