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ÖBB-Infrastruktur AG: Zweigleisiger Ausbau Abschnitt Hinterstoder – Pießling- Vorderstoder

7. Oktober 2025

Die ÖBB-Infrastruktur AG hat gegen den Bescheid der Oö. Landesregierung für das Vorhaben „Zweigleisiger Ausbau der Pyhrnbahn im Abschnitt Hinterstoder – Pießling-Vorderstoder“ Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Gleisarbeiten

(Quelle: ÖBB Motive - © ÖBB/Chris Zenz)

Die ÖBB-Infrastruktur AG hat am 25. Jänner 2024 bei der Oö. Landesregierung um die Durchführung eines teilkonzentrierten Genehmigungsverfahrens nach § 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungs-gesetz 2000 (UVP-G 2000) für ihr Vorhaben „Zweigleisiger Ausbau der Pyhrnbahn im Abschnitt Hinterstoder - Pießling-Vorderstoder km 67,418 bis km 76,530“ in den Gemeinden St. Pankraz und Roßleithen angesucht.

Das Vorhaben wurde durch einen von der Behörde bestellten nichtamtlichen Sachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz vorgeprüft. Entsprechend den Forderungen des Sachverständigen wurden von der Projektwerberin Projektergänzungen vorgelegt. Der beigezogene Sachverständige hat, entsprechend seinem Auftrag, ein naturschutz- fachliches Gutachten erstattet, welches im Zuge des Parteiengehörs der ÖBB und der Oö.Umweltanwaltschaft zur Stellungnahme vorgelegt wurde.

Zu den abgegebenen Stellungnahmen wurden mehrere Besprechungen zwischen der Behörde, Vertretern der ÖBB-Infrastruktur AG und dem nichtamtlichen Sachverständigen abgehalten, um einzelne Maßnahmen und Forderungen der Parteien sowie des Gutachters abzuklären. Auf Basis der Besprechungen wurde abschließend ein Gesamtgutachten erstellt und den Parteien wiederum zur Stellungnahme übermittelt. Dabei sind keine neuen Einwendungen gegen das Gutachten oder Vorhaben vorgebracht worden.

In seiner Gesamtaussage gelangt das naturschutzfachliche Gutachten und das Ergänzungsgutachten zum Ergebnis, dass bei Umsetzung des Vorhabens mit den vom Sachverständigen geforderten Maßnahmen bzw. deren Übernahme in Form von Nebenbestimmungen der Realisierung des Vorhabens, keine fachlichen Gründe im Sinne des UVP-G 2000 iVm dem Oö. NSchG 2001 entgegenstehen.

Mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 22. Mai 2025 (GZ: AUWR-2024-35351/74-Sta) wurde daher der ÖBB-Infrastruktur AG die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für das Vorhaben „Zweigleisiger Ausbau der Pyhrnbahn im Abschnitt Hinterstoder – Pießling-Vorderstoder km 67,418 bis km 76,530“ in den Gemeinden St. Pankraz und Roßleithen (Bezirk Kirchdorf an der Krems) erteilt.

Mit Schreiben vom 16. Juli 2025 wurde seitens der Behörde mitgeteilt, dass die ÖBB-Infrastruktur AG als Antragstellerin gegen diesen Bescheid nunmehr Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben hat.

25. September 2025

ÖBB-Infrastruktur AG: Zweigleisiger Ausbau Abschnitt Hinterstoder - Pießling - Vorderstoder

Gleisarbeiten Quelle: ÖBB Motive - © ÖBB/Chris Zenz

Die Oö. Landesregierung als Organ der Landesverwaltung erteilt die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 unter Mitanwendung des Oö. NSchG 2001 für den „Zweigleisigen Ausbau der Pyhrnbahn im Abschnitt Hinterstoder – Pießling-Vorderstoder km 67,418 - km 76,530“.

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