Kurz angemerkt
12. Dezember 2025
In der letzten Newsletter-Ausgabe in diesem Jahr möchten wir auf die kürzlich erfolgte Veröffentlichung unseres Tätigkeitsberichts für die Jahre 2022 bis 2024 hinweisen.

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)
Die Umweltanwaltschaft ist breit aufgestellt. Sehr breit. Der vorliegende Tätigkeitsbericht für die Jahre 2022-2024 belegt dies. Es sind nur einige wenige ausgewählte Verfahren und Aktivitäten, die hier exemplarisch angeführt wurden. Blitzlichter auf eine Tätigkeit, die sich im Regelfall in einer Unzahl kleiner und mittlerer Verfahren und „Fälle“ abspielt, und von der man wenig mitbekommt, es sei denn, es eckt dort oder da. Wir zeigen nicht nur auf, wir weisen nicht nur hin, recht selten erheben wir mahnend den Zeigefinger. Die meiste Zeit zeigen wir Grenzen auf und gleichzeitig Möglichkeiten, wie es gehen könnte. Das Kind beim Namen nennen und sagen, was geht und was nicht (mehr) geht, und wie es auch anders gehen könnte – das ist unsere Richtschnur. Natürlich gibt es dort und da auch Grenzen, No-Go-Fälle, wo wir uns nicht davor scheuen, auch deutlich „Nein“ zu sagen. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Vielleicht gibt es dort und da die Erwartung der „Fundamentalopposition“ zu einem Vorhaben, oder die Erwartung, dass wir uns mit allgemeinen Appellen an das Universum begnügen, und wenn es heiß wird, den Schwanz einziehen. Bellen, aber nicht beißen. Hand aufs Herz: Unsere Möglichkeiten sind äußerst beschränkt, wir sind nur wenige, unsere Kompetenzen und Ressourcen wurden über die Zeit immer wieder beschnitten und nie ausgeweitet, gleichzeitig sind die Erwartungen an uns gestiegen und die Hilferufe häufiger geworden. Wir stehen nicht da, um zu lamentieren. Unser Engagement ist ungebrochen. Der Tätigkeitsbericht ist eine Möglichkeit, unsere Tätigkeit wieder in Erinnerung zu rufen und darauf hinzuweisen, was verloren geht, wenn wir weiter beschnitten oder gar ganz abgeschafft werden. Keiner sonst leistet die Arbeit der Umweltanwaltschaft. Die Umweltorganisationen in Oberösterreich sind nicht in der Lage, sich kontinuierlich oder überhaupt in Verfahren einzubringen. Gründe dafür gibt es unterschiedlichste und viele. Bürger- und Bürgerinneninitiativen sind im Regelfall gegen etwas, und Kritisch-Konstruktives darf da nicht immer erwartet werden. Und dann ist da noch die Masse der vielen kleinen und mittleren Verfahren, wo es auch um Konflikte und unterschiedliche Interessen geht, nur nicht immer auf der „großen Bühne“. Für die unmittelbar Betroffenen bedeuten sie dennoch nicht selten die Welt. Die Leute sind dann für konkrete Hilfestellungen und eine ungeschminkte Darstellung der Lage dankbar. Wer wird das machen, wenn es eine Umweltanwaltschaft nicht mehr gibt oder eine zurechtgestutzte Umweltanwaltschaft nur mehr Klagemauer ohne praktische Wirkung wäre? Nicht zu vergessen sind die vielen Projekte, Arbeitsgruppen und Initiativen, wo sich die Umweltanwaltschaft amtsintern und extern einbringt. Konstruktiv einbringt. Mit konkreten Vorschlägen und Lösungsoptionen einbringt. Natürlich gibt es Fachabteilungen des Landes und anderswo, bei denen viel Kompetenz angesiedelt ist. Sie sind aber auch in ihrer fachlichen, strukturellen und politischen Struktur mitunter „gefangen“. Da tut sich eine Umweltanwaltschaft leichter, Dinge anzustoßen, Initiativen zu setzen, Vorschläge zu machen, die aus manchen Strukturen heraus nicht machbar sind. Was wäre, wenn die Umweltanwaltschaft nicht mehr dabei wäre, weil es sie nicht mehr gibt oder weil sie aus Kapazitätsgründen diesen Auftrag nicht mehr erfüllen könnte? Die Umweltanwaltschaft ist nicht Teil eines Wohlfühlprogramms. Dazu wurde sie nicht ins Leben gerufen. Umwelt- und Naturschutzinteressen in Verfahren vertreten, Probleme und Missstände aufzeigen und Lösungsvorschläge anzubieten und auch aktiv Vorschläge zur besseren Gestaltung der Umwelt zu machen – das sind die drei Pfeiler unserer Arbeit. Der Fokus liegt auf Lösungen, wie könnte es gehen, wie könnte es auch anders gehen – und nicht auf dem simplen „Nein“ und der Rest ist egal. Es gibt aber auch Grenzen, Vorhaben jenseits einer sinnstiftenden Machbarkeit. Es gibt sie selten, aber doch. Und diese Grenzen werden wir auch weiterhin aufzeigen.
So ist es gut, dass es die Umweltanwaltschaft gibt, dass sie ihre Rolle erfüllen kann und auch in Zukunft erfüllen können soll.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2026!
Martin Donat
Oö. Umweltanwalt