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Rohstoffentnahmen in Hörsching unter dem Deckmantel „Bodenverbesserung“

31. März 2026

In der MG Hörsching wurden unter dem Deckmantel der Bodenverbesserung deutlich über 20 ha an Kiesabbauvorhaben beantragt. Aufgrund der Nähe zu Siedlungen sehen wir darin UVP-pflichtige Vorhaben. Wir haben dazugehörige Anträge eingebracht.

Bodenaustausch

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

In der Marktgemeinde Hörsching wurden unter dem Titel „Bodenverbesserung“ mehrere Rohstoffentnahmen mit anschließender Wiederverfüllung beantragt. Da diese Vorhaben laut Antragsteller nur unter das Naturschutzrecht (allenfalls unter das Wasserrecht) fallen, haben betroffene Anrainer kein Mitspracherecht. Die vier bisher beantragten Vorhaben weisen in Summe eine Fläche von deutlich über 20 ha auf. Dabei soll der anstehende Kies bis zu einer Tiefe von 2,5 m (gemessen von der GOK) ausgebeutet werden. Im Anschluss werden die Rohstoffentnahmeflächen mit dem Bodenaushubmaterial aus der ÖBB Baustelle 4-gleisiger Ausbau Linz bis Marchtrenk wieder verfüllt. All diese Vorhaben sollen im unmittelbaren Nahbereich zu Siedlungen realisiert werden. Zusätzlich muss der gesamte Lkw-Verkehr oft durch Siedlungen geführt werden. Bei Realisierung dieser Vorhaben werden erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Lärm, Staub, Erschütterungen, etc.) erwartet.

Der Oö. Umweltanwalt stellte für all die Vorhaben einen Antrag auf Feststellung, ob für die Rohstoffentnahmen im unmittelbaren Siedlungsnahbereich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, da die kumulierten Auswirkungen mit anderen gleichartigen Vorhaben den Schwellenwert des Anhangs 1 erreichen bzw. überschreiten und bei Realisierung des Vorhabens erhebliche Umweltauswirkungen erwartet werden.