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Schutzgebiete für den Luchs

31. März 2026

Regelmäßige Fotofallennachweise belegen die Anwesenheit des Luchses im Mühlviertel. Doch zu Gesicht bekommt man diese heimlich lebende Katzenart, die bevorzugt zurückgezogen in den störungsarmen Großwaldgebieten lebt, so gut wie nie.

Luchs

(Quelle: Oö. Umweltanwaltschaft)

Dem europaweit streng geschützten und als stark bedroht geltenden Luchs kommt dabei zugute, dass er sich bevorzugt fernab von Siedlungen aufhält und mit seiner zurückgezogenen Lebensweise kaum Gesprächsstoff liefert. Denn die größte Bedrohung für den Luchs geht vom Menschen aus, und so erweist es sich als nützlich, sich zu verstecken und möglichst keine Aufmerksamkeit zu erregen.

Problematisch wird die Situation dann, wenn der Fortbestand einer seltenen Art auch vom Vorhandensein störungsarmer Rückzugsräume abhängig ist. Fehlen diese Räume, so fehlt auch eine wesentliche Überlebensgrundlage. Dort wo der Mensch die Natur in eine ihm zuträgliche Kulturlandschaft umwandelt, ist es seine moralische Verantwortung und die zentrale Aufgabe des Naturschutzes, auch geeignete Lebensräume zur Sicherung der Biodiversität zu erhalten. Und dafür ist es besonders wichtig, als zu schützende Art im Fokus zu stehen.

Bei der Nominierung von Schutzgebieten für den Luchs im Mühlviertel ist Oberösterreich seit Jahren säumig. Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich wegen unzureichender Ausweisung von Natura 2000-Schutzgebieten konnte im Jahr 2015 mangels ausreichender Datengrundlagen noch keine endgültige Entscheidung für eine Schutzgebietsabgrenzung im Mühl- und Waldviertel getroffen werden. Daraufhin wurde vereinbart, dass entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen zur Identifikation und Ausweisung der bestgeeigneten Luchs-Schutzgebiete nachzuholen sind.

Es folgten Jahre des Bestandsmonitorings mit durchaus aussagekräftigen Ergebnissen, die jedoch nicht dazu verwendet wurden, die bestgeeigneten Schutzgebiete zu identifizieren. Der Fokus der Projektarbeit richtete sich hingegen auf die Eindämmung illegaler Tötungen. Sie gilt als eine der Hauptgefährdungsursachen, gegen die durch Aufklärungsarbeit zum Thema Wildtierkriminalität angekämpft wird. Dabei wird auch um Akzeptanz für den Luchs geworben. Das kann dem einzelnen Individuum oder der Population helfen, nützt jedoch wenig, wenn der Lebensraumverlust angesichts eines unzureichenden Gebietsschutzes ungehindert voranschreitet.

Schutzgebietsausweisungen sind Akte der Hoheitsverwaltung, die organisatorisch herausfordernd sein können. Insbesondere dann, wenn sich konkurrierende Nutzungsinteressen gegenüberstehen, sind Konflikte oft unausweichlich. Vogel-Strauß-Politik ist jedoch gerade dann nicht angebracht, wenn sich dadurch eine Situation mangels geeigneter Regulative sukzessive verschlechtert. Schutzwürdige, jedoch hoheitlich nicht geschützte Gebiete bleiben etwa bei der Verwirklichung großer Infrastrukturprojekte im Mühlviertel regelmäßig unberücksichtigt und laufen aktuell sogar Gefahr, direkt beansprucht zu werden. Mit schwerwiegenden Folgen für den Naturhaushalt und mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf den engeren Lebensraum seltener und gefährdeter Arten.

Deshalb hat die Oö. Umweltanwaltschaft unter besonderer Berücksichtigung der für Luchse relevanten Habitateigenschaften eine Naturraumanalyse des Mühlviertels durchgeführt und diese mit den Ergebnissen des Bestandsmonitorings abgeglichen. So konnten jene Gebiete identifiziert werden, die für die Fortpflanzung und die Aufzucht von Jungluchsen die bestgeeigneten naturräumlichen Voraussetzungen aufweisen und als engerer Lebensraum zu bezeichnen sind. Für diese Gebiete wurde bei der zuständigen Stelle beim Amt der Oö. Landesregierung eine Schutzgebietsausweisung beantragt, die jedoch unberücksichtigt blieb. Daher sah sich die Oö. Umweltanwaltschaft verpflichtet, eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission wegen Verletzung des Unionsrechts einzubringen.

21. Jänner 2026

Schutzgebiete für den Eurasischen Luchs (Lynx lynx) in der kontinentalen Region von Oberösterreich gemäß Richtlinie 92/43/EWG

Luchs_Foto_Christian Deschka Quelle: ©Christian Deschka

Im Bereich Böhmerwald, Freiwald, Weinsberger Wald wurde von der Oö. Umweltanwaltschaft die Ausweisung von FFH-Schutzgebieten (Core areas) für den Eurasischen Luchs (Lynx lynx) offiziell angeregt und in der Folge durch eine EU-Beschwerde bekräftigt.

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