Gelebter Artenschutz in Oberösterreich - Mauerseglerkolonie an Wohnhaus gefährdet -Sanierungsarbeiten erschwerten Zugang zu Brutplätzen.
1. Juli 2026
Anzeige bei der Oö. Umweltanwaltschaft wegen Gefährdung einer Mauerseglerkolonie an einem Wohnblock in Pregarten: Dank raschen Handelns der Naturschutzbehörde und der Baubehörde konnten die Nester und Einflugöffnungen wieder frei zugänglich gemacht werden.

(Quelle: Microsoft-Copilot erstellt am 24.06.2026 Mag. Kreuzwieser)
Von Sanierungsarbeiten an einem großen Wohngebäude war eine dort brütende Mauerseglerkolonie betroffen. Nach Angaben eines Anrainers sowie anhand vorgelegter Videoaufnahmen wurden mehrere Fassaden-Öffnungen seit Kurzem regelmäßig von Vögeln angeflogen. Im Zuge eines Ortsaugenscheins wurden an der Westseite des betroffenen Wohnblocks mehrere Einflugöffnungen unterhalb des Dachvorsprungs über dem zweiten Obergeschoss festgestellt.
Vor Ort konnten wiederholt Mauersegler beobachtet werden. Aufgrund der Lage und Beschaffenheit der Öffnungen sowie der dokumentierten Anflüge ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich um Brutplätze des Mauerseglers handelt. Diese Art steht gemäß Anlage 3 der Oö. Artenschutzverordnung unter besonderem Schutz.
Im Zuge laufender Sanierungsarbeiten wurde entlang der Fassade ein Gerüst errichtet, das bis knapp unter den Dachvorsprung reicht. Die betroffene Fassadenseite wurde zwar bewusst nicht mit einem Schutznetz versehen, die unmittelbar vor den Einflugöffnungen verlaufende Gerüstkonstruktion beeinträchtigte jedoch den Zugang zu den vermuteten Brutplätzen erheblich. Der Anflug war dadurch deutlich erschwert.
Durch das rasche Einschreiten der Naturschutzbehörde und der Baubehörde konnte sichergestellt werden, dass die Einflugöffnungen und damit die vermuteten Brutplätze wieder uneingeschränkt zugänglich sind.
Der vorliegende Fall verdeutlicht die besondere Sensibilität von Bauvorhaben im Bereich bestehender Brutstätten geschützter Arten und zeigt die Bedeutung einer frühzeitigen Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Anforderungen bei der Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen auf.