Wildtierkorridore in Oberösterreich: Lebensraumvernetzung am Prüfstand
13. Oktober 2026
Überregionale Wildtierkorridore bilden seit 2012 das Rückgrat der grünen Infrastruktur in Oberösterreich. So war es an der Zeit, ihre Funktionalität zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
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(Quelle: @Christian Deschka)
Nachdem vor bald 15 Jahren die Studie „Wildtierkorridore in Oberösterreich“ veröffentlicht und mit ihr erstmals die überregional zu sichernden Wildwanderwege lagemäßig festgelegt wurden, zeigte man sich noch skeptisch und zurückhaltend. Wie so oft, wenn etwas Neues auf den Plan tritt. Zwischenzeitig bilden die überregionalen Wildtierkorridore eine wesentliche Grundlage für Planungen des Landes Oberösterreich. So finden sie sich etwa in den Raumordnungsprogrammen für Regionale Grünzonen, als Prüf- und Ausschlusskriterium in der Oö. Photovoltaik-Strategie 2030 oder als Ausschlusszonen im Oö. Windkraftmasterplan 2017. Besonders erfreulich ist auch, dass die Wildtierkorridore in immer mehr Gemeinden Eingang in die (Grundlagenpläne der) Örtlichen Entwicklungskonzepte finden.
Auch bei Großverfahren, etwa für den Bau der S10 Mühlviertler Schnellstraße, sind die Korridore ein relevanter Prüfgegenstand und begründen etwa den Bau von Wildquerungshilfen zur Sicherstellung der Lebensraumvernetzung. Doch gab und gibt es auch heute noch Bewilligungen für Pläne und Projekte mit erheblichen negativen Auswirkungen, die nach über einem Jahrzehnt des Bestehens der Wildtierkorridore eine Funktionsüberprüfung des Status quo notwendig machen.
Ergebnisse der Korridorüberprüfung
Wesentlich war die Feststellung, dass die Verkehrszahlen auf Oberösterreichs Straßen regelmäßig um 10 bis 20 % zugenommen haben, mit der Folge, dass aktuell an zumindest 15 Kreuzungspunkten mit Wildtierkorridoren funktionell von einer sehr starken bzw. vollständigen Barrierewirkung der Straße auszugehen ist. Hier müssen aktiv Maßnahmen getroffen werden, um eine Passierbarkeit herzustellen.
Aufgrund der Zunahme des Verkehrs hat etwa der Lachforst im Bezirk Braunau seine Funktion als Lebensraum eingebüßt. Auch der ursprünglich ebenfalls als Lebensraum ausgewiesene Kürnbergerwald im Westen von Linz verfügt heute nicht mehr über eine funktionelle Anbindung an das überregionale Korridornetzwerk, seitdem die letzte noch verbliebene Baulandlücke für eine Betriebserweiterung auf ein funktionell nicht mehr durchlässiges Ausmaß reduziert wurde. Dieser Korridor musste daher aufgegeben werden.
Auch im Bezirk Grieskirchen hat eine Betriebsbaugebietswidmung dazu geführt, dass gleich drei Korridore ihre Funktion verloren haben und aus dem überregionalen Netzwerk zu entfernen waren. Damit wurde die hier ohnehin schon sehr prekäre Situation weiter verschärft bzw. wurden die Anforderungen zur Sicherstellung der Funktionalität des einzig noch aktiven Korridors deutlich nach oben geschraubt. Besonders brisant ist dabei der Umstand, dass genau dieser Korridor zu der aktuell im Bau befindlichen Grünbrücke über die Innkreisautobahn bei Aistersheim führt. Diese Grünbrücke ist auch die einzig nennenswerte Verbesserung der Funktionalität im gesamten Korridornetzwerk, da mit dieser Wildquerungshilfe eine Vollbarriere aufgehoben werden kann.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich, trotz der insgesamt positiven Entwicklungen was die Akzeptanz und Berücksichtigung der Wildtierkorridore betrifft, der Zustand des überregionalen Lebensraumverbund schleichend verschlechtert hat. Es sind daher weitere Anstrengungen notwendig, um diese Entwicklung einzudämmen. So wurden etwa die vom Umweltbundesamt im Auftrag des BMLUK ausgewiesenen Lebensraumkorridore (LRVA-2025) einer Überprüfung dahingehend unterzogen, ob sie als Ergänzung bzw. Varianten in das Netzwerk der Wildtierkorridore Oberösterreichs implementiert werden können.
Notwendige Anpassungen im Korridornetzwerk
Der weitaus überwiegende Teil des überregionalen Korridornetzwerks entspricht auch weiterhin dem Ausweisungsstand aus dem Jahr 2012. In einigen Fällen wurden als Reaktion auf funktionseinschränkende Entwicklungen Korridorabschnitte nach Möglichkeit verschwenkt bzw. umgelegt. Wo dies nicht möglich war, erfolgte in besonders kritischen Korridorabschnitten eine Ausweitung oder Neuausweisung von Gelb- und Rotzonen. Gelbzonen markieren dabei jene Bereiche, wo die Funktionalität eines Korridors eingeschränkt ist, während Rotzonen jene Abschnitte markieren, die bereits erheblich beeinträchtigt sind. Insbesondere bei der Erheblichkeitsbeurteilung von Eingriffen im Bereich der Wildtierkorridore hat sich für eine fachliche Ersteinschätzung (und eine darauffolgende vertiefende Analyse) ein derartiges Ampelsystem bewährt.
Die Überprüfung der vom Umweltbundesamt ausgewiesenen Lebensraumkorridore ergab weiters, dass einige Korridorabschnitte eine sinnvolle Ergänzung für das oberösterreichische Netzwerk darstellen. Diese wurden daher zur Vervollständigung der Wildtierkorridore in Oberösterreich übernommen. Neue Korridore befinden sich in den Bezirken Braunau, Schärding, Urfahr-Umgebung und Wels-Land. Für den Lachforst wurde das im Jahr 2012 ausgewiesene Habitat (Übergangszone) ausgeschieden und ebenfalls durch neue Korridore ersetzt.
Aktuelle Gefahren für die Lebensraumvernetzung
Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Zersiedelung und eine in die Peripherie ausgreifende Baulandentwicklung galten bislang als die größten Gefahren für die Lebensraumvernetzung. Dazu gesellt sich seit wenigen Jahren der Erneuerbaren-Ausbau, der sich rasant entwickelt und unbestritten zu forcieren ist. Dies darf jedoch keinesfalls zu Lasten des Naturschutzes gehen, denn nicht nur das Klima, sondern insbesondere auch die Natur steckt in einer veritablen Krise, die auch durch Klimaschutzmaßnahmen keinesfalls weiter befeuert werden darf.
Wenn nun großflächige Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Wildtierkorridoren errichtet und Windparks an neuralgischen Punkten des Biotopverbunds positioniert und betrieben werden, kommt die Natur weiter unter Druck. Und zwar völlig grundlos. Denn in Oberösterreich steht mehr als ausreichend Fläche zur Verfügung, um die vorgegebenen Erneuerbaren-Ausbauziele zu erreichen, ohne die Natur zusätzlich zu belasten.
Das Land Oberösterreich hat mit seiner Photovoltaikstrategie und dem Windkraftmasterplan Regelwerke entwickelt, um einen naturverträglichen Ausbau zu ermöglichen. Funktionieren kann dies jedoch nur, wenn diese Vorgaben auch berücksichtigt werden. Noch fehlt mancherorts das Bewusstsein, dass selbst ein einziges vermeintlich lokal begrenztes Vorhaben den gesamten überregionalen Biotopverbund gefährden kann. Diesbezüglich tragen Gemeinden und Behörden eine besondere Verantwortung, um vermeidbaren Schaden an der Natur abzuwenden.
Weiterführende Informationen auf doris.at
Die aktuellen Wildtierkorridore können im Digitalen Oberösterreichischen Raum-Informations-System DORIS WebGIS eingesehen werden, wo auch die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Korridorabschnitten online abgefragt werden können. Der Geodatensatz steht weiters für GIS-Anwendungen im DORIS-Geodatenkatalog zum Download zur Verfügung.