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Beschwerde gegen den UVP-Bescheid „Umfahrung Haid“

28. März 2024

Dass ein neuer Autobahnanschluss als Ersatz für das Provisorium „Anschlussstelle Traun“ aus den 1950er-Jahren hoch an der Zeit ist, ist unbestritten. Dass für die Fortführung der Straßenbahnlinie von Traun nach Kremsdorf die alte B139 Kremstal Straße vom Verkehr „freigeschaufelt“ werden muss, ist ebenso klar. Warum also die Beschwerde der Oö. Umweltanwaltschaft gegen das Vorhaben?

Skizze des Projektes

(Quelle: Vorprojekt 2017, Auswahlvariante B, ASFINAG, Land )

Schon seit vielen Jahren stehen die Rahmenbedingungen für die Umfahrung Haid fest. Dazu gibt es auch 2 Beschlüsse der Landesregierung. Diese reichen von einer neuen Raumzonierung westlich der Trasse, der Sicherung des Grünraums und des Sipbachkorridors östlich der Trasse bis zur lebenswichtigen Diagonalsperre – denn ohne sie würde alte B139 und neue Umfahrung mit Verkehr aufgefüllt und der Lenkungseffekt und die Möglichkeit der Straßenbahnlinienführung würden verpuffen. Es gehören auch so simple Maßnahmen dazu, wie ein Gehölzzug im Westen der Trasse – um die Umfahrung besser in die Landschaft einzugliedern und eine Zäsur zu schaffen, damit man nicht von einem Siedlungsbrei in den nächsten „stolpert“.

Oder ein Lärmschutzdamm entlang des Gehwegs zum Naherholungsgebiet Traunauen – damit in den Auen Erholung, und nicht grenzenlose Beschallung stattfindet. Neben kleinen Details wurde auch eine zumindest ansatzweise Kompensation der zusätzlichen Versiegelung eingefordert. Eine heikle Sache, aber in Zeiten ungebremsten Bodenverbrauchs ist der Vorschlag, als Kompensation aus manchen nackten landes- oder bundeseigenen Flachdächern extensive Gründächer zu machen, eine Chance, irgendwo einmal Flagge zu zeigen, dass man es mit dem Bodenverbrauch und seiner Kompensation doch ein klein wenig ernst meint.

Alles – bis auf die Fragen des Bodenverbrauchs – altbekannte Forderungen und Diskussionspunkte. Der Bescheid ist halt der Zeitpunkt, wo klar wird, wie ernst es das Gegenüber mit den bereits lang dauernden Gesprächen meint. Und dann bleibt halt nichts übrig außer die Beschwerde, um doch hoffentlich noch miteinander auf einen grünen Zweig zu kommen. Es liegt an den Konsenswerbern und der Behörde durch eine Beschwerdevorentscheidung, konkrete Schritte zu setzen.

Skizze des Projektes Quelle: Vorprojekt 2017, Auswahlvariante B, ASFINAG, Land

Freitag, 19. Jänner 2024

„Bundesstraßenbauvorhaben „A1 Westautobahn, Anschlussstelle Traun/Haid“ - Teil 2

Der Oö. Umweltanwalt erhebt gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich, betreffend das teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren gemäß UVP-G 2000, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.

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Skizze des Projektes Quelle: Vorprojekt 2017, Auswahlvariante B, ASFINAG, Land

Freitag, 19. Jänner 2024

„Bundesstraßenbauvorhaben „A1 Westautobahn, Anschlussstelle Traun/Haid“ - Teil 1

Der Oö. Umweltanwalt erhebt gegen den Bescheid der Oö. Landesregierung, betreffend die natur- und landschaftsschutzrechtliche Bewilligung iZm der Prüfung gemäß UVP-G 2000, Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht.

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